Gewerblicher Rechtsschutz

Gefälschte Rechnungen bei Gründung und Markenanmeldung

Vorsicht vor Phishing und Betrug per E-Mail und Post

Sprachlich korrekt; inhaltlich grob falsch

Schon seit geraumer Zeit sind betrügerische Zahlungsaufforderungen per E-Mail und Post in Umlauf. Dabei werden diese als offizielle Schreiben von Amtsgerichten, Registerstellen oder auch den Patent- und Markenämtern ausgegeben.

Diese Betrugsmaschen zielen insbesondere auf Personen und Unternehmen ab, bei denen eine solche Rechnung dem Grunde nach plausibel erscheint, namentlich Gründer:innen sowie Schutzrechtanmeldende.

Durch den Einsatz von KI-basierten System, insbesondere LLMs und sonstigen Sprachmodellen, werden die Fakes immer besser und kommen sprachlich auf authentisch wirkendes Niveau.


Blog cover image
Blog cover image
Blog cover image

pixabay.com // Mohamed_hassan

Woran erkennt man die gefälschten Rechnungen?

Die Fakerechnungen sind meist so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick authentisch wirken und enthalten dabei oft das Logo der jeweiligen Stelle, wie des DPMA oder EUIPO. Selbst gefälschte Unterschriften oder falsche Markenurkunden werden mittlerweile versendet.

Dennoch gibt es deutliche Anzeichen, die auf einen Betrug hindeuten:

  1. Kontoverbindung im Ausland

    Anstatt auf deutsche Bankkonten (zu erkennen am DE zu Beginn der IBAN), führen die Kontoverbindungen zumeist ins Ausland, zumeist nach Polen (PL), Slowakei (SK), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG). Da deutsche Behörden und Gerichte über deutsche Bankkonten verfügen, ist hieran die Fakerechnung eindeutig auszumachen.

    Bei Rechnungen des EUIPO ist ein zweiter Blick notwenig: Das EUIPO verfügt über zwei spanische Kontoverbindungen. Diese können über deren Website jedoch schnell überprüft werden.


  2. Vorausgefüllter Überweisungsträger

    Den Zahlungsaufforderungen liegen oftmals bereits vorausgefüllte Überweisungsträger bei, um die Zahlung zu beschleunigen. Bei Behörden und Gerichten gehört das jedoch nicht zum "Kundenservice".


  3. Falsche oder keine Adresse

    Offizielle Schreiben enthalten stets die Adresse der zuständigen Behörde bzw. des jeweiligen Gerichtes. Bei Betrugs-E-Mails fehlt diese Information oft oder ist falsch.

  4. Falsches Logo / Wappen

    Fakerechnungen versuchen durch Logos und Wappen Echtheit vorzuspiegeln. Bei genauem Hinsehen fällt dabei auf, dass zB. das ein Wappen aus einem anderen Bundesland verwendet wird oder ein falsches Logo aufgedruckt ist


  5. Private und kommerzielle Register

    Zudem tauchen immer mehr "private und kommerzielle Register" auf, die sich als offizielle bzw. staatliche Stellen ausgeben. Angeboten werden Dienstleistungen wie die Veröffentlichung von Schutzrechten und Gewerbeanmeldungen in privaten bzw. kommerziellen Registern. Besonders bei Schutzrechten wird es hier gefährlich: Ein Schutzrecht wird dadurch nicht eingetragen. Erfolgt tatsächlich eine Veröffentlichung kann das Schutzrecht damit ggf. verwirkt sein.


Behörden, Gerichte und Ämter versenden in der Regel weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen

In Verwaltungsverfahren sowie im gerichtlichen Kontext sind Zahlungen zumeist mit dem Antrag bzw. der Klage einzuzahlen. Die gesetzlichen bzw. amtlichen Gebühren werden also vorab überwiesen und nicht im Nachgang. Fehlt die Einzahlung wird der Antrag schlichtweg abgelehnt bzw. nicht bearbeitet: eine Rechnungsstellung oder Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.


Bekannte Fake-Register

Da es insbesondere im Bereich IP-Anmeldung und Domains immer wieder zu solchen Vorfällen kommt, veröffentlichten die Patent- und Markenämter Informationen zu bekannten Fake-Registern und betrügerischen Angeboten.

Das DPMA warnt derzeit vor folgenden Anbietern:

  • EUTD - European Trademarks & Domains

  • IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark

  • IPOS - Intellectual Property Organisation Service

  • IPS – Intellectual Property Services

  • IPTR - International Patent and Trademark Register

  • PMR-Service GmbH - Patent- und Markenregister

  • TMP Register - Trademark Publication

  • WPAT- World Patents and Trademarks

  • WPT - World Patent and Trademark Register ltd

  • IP Alpenlander

  • IP-Uberwachungs.de

  • Online-Patentbüro.de

Zur gesamten Liste des DPMA


Was tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung oder ein Angebot erhalten, das Ihnen suspekt erscheint, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Keine Zahlung leisten

    Überweisen Sie kein Geld, bevor Sie die Echtheit der Anfrage überprüft haben.

  2. Überprüfen Sie die Herkunft und Authentizität

    Hierzu können Sie im Zweifel auch den vermeintlichen Aussteller kontaktieren. Nutzen Sie dazu nicht die Angaben auf der Rechnung. Die Kontaktdaten von Behörden und Gerichten finden Sie unproblematisch im Internet. Anmeldende von internationalen Schutzrechten können sich darüber hinaus direkt an die WIPO wenden. Unten finden Sie hierzu Links zu den Warnmeldungen der wichtigsten Patent- und Markenämter.


  3. Sprechen Sie uns an

    Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, können Sie dieses jederzeit an uns zur Prüfung weiterleiten. Nehmen wir Schutzrechtsanmeldungen für Sie vor, informieren wir Sie bereits vorab über die anfallenden Kosten. Auch erfolgen in der Regel alle Zahlungen über uns, sodass Sie auch in Sachen Gebühren abgesichert sind.


Fazit

Betrügerische Angebote und Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen und Schutzrechten sind leider an der Tagesordnung. Um sich davor zu schützen, ist es wichtig, alle Zahlungsaufforderungen sorgfältig zu prüfen und die Echtheit der Schreiben vor einer Überweisung zu bestätigen. Sollten Sie selbst Opfer eines solchen Betrugs geworden sein oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne jederzeot an.





Warnmeldungen

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum - WIPO

  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum - EUIPO

  • Europäische Patentamt - EPA

  • Österreichische Patentamt - ATPatent

  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Schweiz) - IGE

  • US-Patent- und Markenamt - USPTO

  • Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität - DSW

Stand:

28.02.2025

zum autor

Alexander Graf-Rachut
ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei fennec und Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Modul Cybersicherheitsrecht.

Als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Rechtsinformatiker berät und vertritt er insbesondere Start-Ups, KMU und Unternehmen im Schnittfeld von IT- und IP-Recht.